Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Auch wenn es Leute gibt, die behaupten, dass sie in Gefahr sei, so kann man feststellen: In der Bundesrepublik gibt es keine Zensur. Das war aber nicht immer der Fall. Zwischen 1953 und 1967 schaute sich der sogenannte „Interministerielle Ausschuss für Ost-West-Filmfragen“ tausende Werke aus den „Ostblockstaaten“ an und entschied, ob und wie die Filme in die BRD kommen sollten. Denn im Zuge des Kalten Krieges stieg in der Politik die Angst vor dem Einfluss kommunistischer Propaganda – besonders aus dem deutschen Nachbarstaat DDR.
Zusammen mit Dr. Andreas Kötzing vom Hannah-Arendt-Institut an der TU Dresden sprechen wir über den Ausschuss und klären, auf welcher wackligen rechtlichen Grundlage dieser operierte. Andreas Kötzing beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit der Geschichte des Ausschusses. Einen Teil seiner Forschungsergebnisse kann man auf der Webseite „West-Ost-Filmzensur“ nachlesen. Dort sind einige der zensierten und verbotenen Filme zu finden, die der BRD ein Dorn im Auge waren.
Man störte sich unter anderem an einer allzu positiven Darstellung sozialistischer Staaten sowie am Umgang Westdeutschlands mit ehemaligen Nazi-Funktionären. Auch wenn die Filmzensur in der BRD längst nicht die Ausmaße annahm wie in der DDR: Sie zeigt wie kurzzeitig Zensur in einem demokratischen Land möglich war.
Shownotes
https://hait.tu-dresden.de/ext/institut/mitarbeiterprofil-13/
https://mediarep.org/handle/doc/15802?locale-attribute=de_DE
http://www.filmzensur-ostwest.de/historische-hintergruende.asp