Der Tod steht ihnen gut – Wenn verstorbene Stars als CGI zurückkehren

Obwohl es eine technische Meisterleistung ist, haben wir uns an den Anblick gewöhnt: Eigentlich tote Schauspieler*innen kehren als eine Kombination aus Körperdouble und digital erstelltem Gesicht per CGI in die Welt der Lebenden zurück. Die sündhaft teure Wiederauferstehung ist für Hollywood sowohl ein Weg, um plötzliche Tode während des Drehs zu kompensieren, als auch eine Möglichkeit, die anhaltende Nostalgiewelle weiter zu befeuern. Sei es in Star Wars: Rogue One oder zuletzt Ghostbusters Legacy – immer mehr Filmmarken wollen uns an eine scheinbar gute alte Zeit erinnern.

Dazu werden nicht nur alte Requisiten hervorgekramt, sondern auch Figuren und deren ursprünglichen Gesichter. Und wenn diese Gesichter nicht mehr selbst vor die Kamera treten können, dann übernimmt das eben der Computer. In dieser Folge beschäftigen wir uns mit diesem Trend und diskutieren auch die rechtliche Situation. Denn wer entscheidet eigentlich, dass James Dean im neuen Kriegsfilm Finding Jack eine wichtige Rolle übernehmen soll, wenn dieser eigentlich schon seit mehr als 60 Jahren tot ist?

CGI-Stars und das „Right of Publicity“-Gesetz

In den USA gibt es keine landesweite Regelung, die eine einheitliche Nutzung von Bild und Ton einer verstorbenen Person vorgeben würde. In vielen Bundesstaaten gibt es aber ein „Right of Publicity“-Gesetz, das bei derartigen Fragen wichtig wird. Nach dem Tod eines Menschen müssen sich Filmstudios an die Hinterbliebenen oder an eine Nachlass-Verwaltung wenden, wenn sie das Bildnis eines Stars weiterverwenden wollen. In Kalifornien haben Angehörige 70 Jahre nach dem Tod das Recht, über die weitere Nutzung zu entscheiden.

Das Gesetz geht im Heimatstaat Hollywoods auf einen Rechtsstreit zwischen Universal Pictures und den engsten Verwandten des 1956 verstorbenen Dracula-Darstellers Bela Lugosi zurück. Damals wollte Universal auch nach dem Ableben Lugosis auf das Gesicht des bekannten Blutsaugers nicht verzichten und nutzte es für Marketingkampagnen weiter.

Stars müssen sich deswegen schon frühzeitig um die Verwertung ihrer Identität im Falle ihres Todes kümmern. Wenn keine Nachlass-Verwaltung bestimmt ist oder Familien zerstritten sind, können langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht die Folge sein. Das kann selbst dann passieren, wenn eine Familie einem Filmstudio untersagt, zum digitalen Defibrillator zu greifen. Produktionsfirmen können sich immer noch auf das Recht auf freie Meinungsäußerung stützen.

In dieser Folge besprechen wir verschiedene Fälle, bei denen Hollywood Menschen zu Lazarus werden lässt und wie die Situation eigentlich in Deutschland aussieht. Neben den rechtlichen Fragen schauen wir uns auch die ethische Seite an und fragen uns, wo man Grenzen ziehen sollte.

Für Feedback und Anregungen, kommentiert gern auf unserer Seite, schreibt uns eine Mail oder twittert und an @das_filmmagazin.

Shownotes

Wired: The messy legal scrap to bring celebrities back from the dead

Bloomberg: Dead Actors’ Fortunes May Hinge on Where They Die in a CGI World

Reuters: Actors seek posthumous protections after big-screen resurrections

Gerichtsdokument Lugosi v. Universal Pictures (1979)

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

Little White Lies: Rest in peace and in profit: Is the CGI resurrection trend here to stay?

Everything Zoomen: The Resurrection of James Dean: What a Legal Expert Says About Tech Bringing Actors Back From the Dead

Documentary: Raising the Dead: Understanding Post-Mortem Rights of Publicity

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert